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Königsfeld: Ein wichtiger Tag für die Innenentwicklung
  • Donnerstag 30.07.2020

Königsfeld: Ein wichtiger Tag für die Innenentwicklung

Grünes Licht für das Baugebiet am Königsfelder Kurpark:

Der Gemeinderat stimmte der dritten Änderung zu. Damit könnten bereits im Herbst die Bauarbeiten beginnen.

Königsfeld. Die dritte Änderung des Bebauungsplanes Kurgebiet hat der Gemeinderat jüngst beschlossen. Zuvor wurden diverse Anmerkungen seitens Bevölkerung und Fachbehörden besprochen.

Ruth Ladendorf-Mertens, Anwohnerin des Saarbrücker Wegs 1, lobte die gute Erläuterung von Fragen nach Offenlage der Pläne. Ihr zufolge stellten sich die Bauherren persönlich vor, Abbrucharbeiten wurden schriftlich bekanntgegeben, die Abbruchstelle regelmäßig abgespritzt, "sodass die Staubentwicklung gleich Null war". Das sei beispielhaft. Auf einer anderen Baustelle in der Nähe erlebe man das Gegenteil.

Darauf Bezug nehmend bat Bürgermeister Fritz Link darum, Probleme zu melden und wies darauf hin, dass dort am 7. August eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, da dann die tragende Beton­decke eingebracht werden soll, weshalb Ruhezeiten nicht einzuhalten seien.

Nistplätze für Vögel sollen entstehen

In Bezug auf den "Kurgebiet"-Plan rügte Ladendorf-Mertens eine "Ergänzung baulicher Anlagen", was auf Befreiungen hinauslaufe, obwohl dieses Wort nicht vorkomme. Laut Link werden aber Baugrenzen eingehalten, es gebe nur eine leichte Anpassung des Baufensters. Das bestätigte Michael Schröder vom Büro Wick und Partner.

Laut Ortsbaumeister Jürg Scheithauer gab es die Änderungen wegen Balkonen, die keine eigenen Abstandsflächen benötigen.

Ladendorf-Mertens hatte angemerkt, dass zwei junge Ahornbäume für Parkplätze gefällt wurden und wünschte einen Ersatz, um "das Bild des Saarbrücker Wegs zu erhalten". Laut Link ermittelte ein Fachgutachten zu erhaltende und zu fällende Bäume. Letztere seien im Bebauungsplan festgesetzt.

Er widersprach der Annahme von Marielle Lupfer, dass mehr gefällt werde als ursprünglich vorgesehen. Ein Ausgleich müsse auf dem Grundstück stattfinden.

Laut Link sollen auch Nistplätze für Nischenbrüter entstehen, da, wie von Ladendorf-Mertens angemerkt, Vögel im Dach des abgerissenen Hauses gefunden worden waren. Bedrohte Amphibien gebe es aber laut Gutachten dort nicht, so Link auf eine entsprechende Anmerkung.

Ladendorf-Mertens hatte darauf hingewiesen, dass drei von zehn Schächten zur Tiefgaragenentlüftung an der Längsseite ihres Grundstücks liegen und gefragt, ob man auf einen Schacht verzichten oder nachts abschalten könne. Beides ist laut Link nicht möglich, da es eine Rechtsverordnung zur Entlüftung von Tiefgaragen gebe. Eine schalltechnische Untersuchung habe keine Geräuschbelastung Dritter ergeben.

Laut Irina Esterlein vom Büro Wick und Partner gab es bei vielen Trägern öffentlicher Belange keine Bedenken. Die vom Regierungspräsidium geforderte Abstimmung eines ergänzenden Lärmgutachtens hinsichtlich vorhandener Wohnungen und ­Gastronomie halte man nicht für nötig.

Anwohner nimmt in einem Brief Stellung

Nicht möglich sei die von Naturschutzverbänden geforderten Modifizierung aller Stellplätze, um die vorhandenen Bäume zu erhalten. Ersatzpflanzungen seien fast im Verhältnis eins zu eins geplant. Inhaltlich ergäben sich keine Änderungen im Bebauungsplan, so das Fazit.

Link berichtete von einem am Tag der Sitzung eingegangenen Brief aus der Anwohnerschaft mit der Forderung, vor Beginn der Bauarbeiten ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Das finde sowieso statt, da es im Interesse der Gemeinde und des Bauherrn sei und beinhalte auch Anpflanzungen an Grundstücksgrenzen.

Hans Mack fragte nach einer erwähnten leichten Überschreitung der Lärmgrenzwerte bei der Tiefgaragenausfahrt. Laut Schröder ist vom Bauherrn Schallschutz entsprechend einzuhalten.

Der Gemeinderat stimmte der Änderung des Bebauungsplans zu. Link sprach von einem "wichtigen Tag" für die Innenentwicklung. Durch Einsparung sonstiger Flächen leiste man einen ökologischen Beitrag. Er ging von einem Baustart im Herbst aus.

Quelle:
Schwarzwälder Bote vom 30.07.2020
von Stephan Hübner

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