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KfW: Das Baukindergeld ist da
  • Dienstag 18.09.2018

KfW: Das Baukindergeld ist da

Profitieren Sie jetzt beim Kauf einer Immobilie von mindestens € 12.000,- Baukindergeld.

Höhe des Baukindergeldes:

  • 1 Kind: € 12.000,- in 10 Jahren (€ 1.200,- / Jahr)
  • 2 Kinder: € 24.000,- in 10 Jahren (€ 2.400,- / Jahr)
  • 3 Kinder: € 36.000,- in 10 Jahren (€ 3.600,- / Jahr)

Für jedes weitere Kind gibt es € 12.000,- in 10 Jahren dazu.

Wer kann Baukindergeld beantragen:

  • Jeder, der einen notariellen Immobilienkaufvertrag ab dem 01.01.2018 abgeschlossen hat.
  • Jeder, der die gekaufte Immobilie selbst nutzt.
  • Jeder, der mindestens 1 Kind hat, das zum Zeitpunkt der Beantragung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und Kindergeld bekommt.

Einkommensgrenzen:

  • Bei einem Kind darf das zu versteuernde Jahreseinkommen von max. € 90.000,- nicht überschritten werden.
  • Bei zwei Kindern darf das zu versteuernde Jahreseinkommen von max. € 105.000,- nicht überschritten werden.
  • Bei drei Kindern darf das zu versteuernde Jahreseinkommen von max. € 120.000,- nicht überschritten werden.
  • Für jedes weitere Kind steigt die Einkommensgrenze um € 15.000,-.

Begrenzte Laufzeit:

Vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 kann das Baukindergeld beantragt werden.
Bei Rückfragen und weitere Informationen kontaktieren Sie uns einfach. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles und unverbindliches Finanzierungsangebot.

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